Aktuelles: Jagstzell

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Schankerlaubnis - Wir bitten um Beachtung

icon.crdate02.08.2024

Hinweise zum Antrag auf Gestattung

Zu jeder öffentlichen Veranstaltung, bei der Speisen und alkoholische Getränke verkauft werden, muss bei der Gemeindeverwaltung eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) beantragt werden.
Nach der Gaststättenverordnung ist der Antrag auf eine Gestattung gemäß § 12  Gaststättengesetz (GastG) schriftlich und mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.
Das Antragsformular finden Sie hier (PDF-Dokument, 20,04 KB, 30.06.2021). Bitte senden Sie dieses ausgefüllt an die Gemeindeverwaltung, Bürgeramt Frau Schneider/Frau Stahl oder per E-Mail an buergeramt(@)jagstzell.de.
Wir bitten um Beachtung.