Suchen Sie einen bestimmten Mitarbeiter im Rathaus, Inforamtionen zum Ortsrecht oder einfach die Themen der letzten Gemeinderatssitzung? Dann sind Sie hier genau richtig
Kindergärten, Schulen, Umwelt & Entsorgung - hier finden Sie alles, was Jagstzell seinen Einwohnern zu bieten hat. Außerdem alles zum Thema Kirche, Soziale Einrichtungen, Bauen & Wohnen.
offen. Es steht ebenfalls offen für beispielsweise: Kommunen und andere öffentliche Verwaltungen kirchliche Einrichtungen Banken Groß- und Einzelhandelsunternehmen Schulen und Hochschulen Hotels und Gaststätten[mehr]
Ausbildungsstätten bei den Kammern, allgemeinbildenden Schulen, Fachhochschulen und Universitäten oder Kirchen Neben der Basisförderung gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann[mehr]
Tier-, Natur- und Umweltschutz Soziales Heimatpflege und allgemeine Weiterbildung Öffentliche und kirchliche Ehrenämter Vereinsmanagement Die Beschränkung auf Aufgaben der Anleitung, Lehre und Organisation[mehr]
müssen Sie bei Lohnzahlungen die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer nach den persönlichen Besteuerungsmerkmalen der beschäftigten Person berechnen, für sie vom A[mehr]
gefördert werden. Die Zuwendungen können erhalten: geeignete juristische Personen (z.B. Gemeinden, Kirchengemeinden, gemeinnützige Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, eingetragene Vereine) geeignete Privatpersonen[mehr]
Einnahmen aus bestimmten Nebentätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich sind bis zu einer Höhe von insgesamt 3.000 Euro im Jahr steuerfrei. Diese sogenannte Übungsleiterpauschale[mehr]
Üben Sie eine nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich aus, die nicht die Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale erfüllt, sind die Einnahmen bis zu einer[mehr]
gewerbliche Zwecke (beispielsweise durch Verbände, vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine und Kirchen) werden Info- beziehungsweise Promotionsstände aufgestellt, Werbeschriften auf Tischen oder von Ständen[mehr]
eines Versorgungsausgleichs und Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs gezahlte Kirchensteuer in bestimmten Fällen Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium bis[mehr]
Jahres nicht berücksichtigt. Sie wirken sich jedoch auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus. Damit der Arbeitgeber diese Abzugsbeträge richtig berechnen kann, wird die Zahl der Kind[mehr]