Suchen Sie einen bestimmten Mitarbeiter im Rathaus, Informationen zum Ortsrecht oder einfach die Themen der letzten Gemeinderatssitzung? Dann sind Sie hier genau richtig
Kindergärten, Schulen, Umwelt & Entsorgung - hier finden Sie alles, was Jagstzell seinen Einwohnern zu bieten hat. Außerdem alles zum Thema Kirche, Soziale Einrichtungen, Bauen & Wohnen.
für Senioren etc. Pflichten, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Stadt-/Gemeindeverordnungen: • Melden Sie Ihren Hund bei Ihrer Stadt oder Gemeinde an Informieren Sie sich über eine bestehende Leinenpflicht[mehr]
Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde nach § 19 Abs. 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Hiermit wird ein Einzug in bzw. Auszug aus folgender Wohnung bestätigt: _______________________[mehr]
Antrag persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der Meldebehörde zu stellen. Bei der Antragstellung sind die Identität und im Fall der gesetzlichen Vertretung [...] Vertretung können sich bei der Antragstellung nicht durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Meldebehörde nimmt die Gebühr für das Führungszeugnis entgegen, behält davon zwei Fünftel ein und führt den [...] zunächst an ein von ihr benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch sie übersandt wird. Die Meldebehörde hat die antragstellende Person in den Fällen, in denen der Antrag bei ihr gestellt wird, auf diese[mehr]
Ist die Gewerbeanmeldung schon erfolgt oder müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Gemeinde Jagstzell noch anmelden? Ansprechpartner: Bürgeramt Tel.: 07967/9060-22 Baugenehmigung / sanierungsrechtliche Genehmigung[mehr]
Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden- württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der [...] r, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen [...] u.a. bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlv[mehr]